LEBENSMITTELFARBEN
OHNE E-NUMMER!

Mit den Farben von
Colourfood Professional können Sie
Lebensmittel komplett natürlich färben.

Farben von Colourfood Professional sind nicht deklarierungspflichtig als Farbstoff oder mit einer E-Nummer!

Alle Produkte von Colourfood Professional sind als färbende Lebensmittel definiert und werden als Zutat deklariert.

Warum sind färbende Lebensmittel nicht deklarierungspflichtig als Farbstoff?

Als färbende Lebensmittel bezeichnet man Lebensmittelzutaten, die aus farbintensiven Früchten, Gemüse und essbaren Pflanzen hergestellt werden. Sie bleiben dabei bis zum finalen Produkt ein Lebensmittel mit färbender Wirkung. Dabei haben färbende Lebensmittel neben ihrer färbenden Wirkung im unverarbeiteten Zustand Geruch und Geschmack, welcher jedoch in der Anwendung verloren geht und den Geschmack des eingefärbten Endproduktes nicht verändert oder verfälscht. Färbende Lebensmittel sind somit per Definition kein Zusatzstoff und müssen daher auch nicht mit einer E-Nummer.

Der Unterschied von färbenden Lebensmitteln zu herkömmlichen Lebensmittelfarben im Überblick:

Künstliche
Farbstoffe

  • Komplett synthetisch hergestellte Farbstoffe

  • In diese Kategorie fallen auch die Azofarbstoffe, die auf der Verpackung den Plicht-/Warnhinweis erfordern:

    „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“

Deklarierung mit E-Nummer

Natürliche
Farbstoffe

  • Die Pigmente werden aus natürlichen Rohstoffen (z.B. Pflanzen, Früchte, Tiere) in der Regel selektiv extrahiert.

  • Häufig werden auch weitere Zusatzstoffe, wie z.B. Lösungsmittel, Emulgatoren, Aluminium, Kupfer, etc. zur Herstellung verwendet.

Zusatzstoff - Mit E-Nummer

Färbende
Lebensmittel

  • Sind Lebensmittel mit färbender Wirkung (z.B. Kirsch-Saft).

  • Werden aber in der Praxis aus farbintensiven Lebensmitteln zum Zweck der Färbung hergestellt.

  • Die Pigmente sind nicht selektiv extrahiert sie haben daher Geschmack und Aroma.

kein Zusatzstoff - ohne E-Nummer

Wie muss ich Colourfood Professional deklarieren?

Da färbende Lebensmittel normale Zutaten und somit Teil des Rezeptes sind, müssen sie lediglich in die Zutatenliste aufgenommen werden, als das was sie sind und mit dem was in den jeweiligen Spezifikationen aufgelistet wird.

Zum Beispiel: „färbendes Lebensmittel: Karotten und Paprika“ oder „färbendes Konzentrat (Paprika und Karotte)“

Entnehmen Sie die Deklaration je Produkt bitte den Produkt-Spezifikationen im Shop. Mehr Informationen zur Deklaraiton färbender Lebensmittel finden Sie hier.

Wo kann man die Farben von Colourfood Professional verwenden?

Die färbenden Lebensmittel von Colourfood Professional lassen sich vielseitig einsetzen. Dabei haben die flüssige und Pulverfarben unterschiedliche Vorteile. Die flüssigen Farben auf Wasserbasis lassen sich einfach in Teige, Cremes und Glasuren einarbeiten wohingegen die Pulverfarben fettlöslich sind und somit wunderbar in Kakaobutter und anderen fetthaltigen Anwendungen funktionieren. Lassen Sie sich von unseren Anwendungsbeispiele inspirieren.